Unsere Dienstleistungen
Anwaltliche Leistungen
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Forderungseintreibungen. In Bezug auf sämtliche Rechtsgebiete bieten wir bei allen Gerichtsbarkeiten, sei es eine Streitigkeit in Zivil- oder Strafsachen oder eine Streitigkeit vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgericht, sowie auch eine Individualklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenreche unsere fachkundige Unterstützung an.
Beratung
Zu den Hauptaufgaben unserer Kanzlei zählt nicht nur die bestmögliche Konfliktlösung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sondern auch die Bestrebung, Rechtsstreitigkeiten so weit wie möglich zu verhindern, um im Sinne des Mandanten zufriedenstellende und notwendige Alternativlösungen zu finden. In diesem Rahmen bietet unsere Kanzlei ein umfassendes Portfolio an juristischen Leistungen an. Wir beraten sowohl natürliche Personen, als auch zahlreiche nationale Betriebe und internationale Unternehmen. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie hier:
• Je nach Einzelfall oder kontinuierliche Beratung von natürlichen Personen, Institutionen und Unternehmen
• Erstellung von Verträgen oder rechtliche Kontrolle und Überprüfung von Verträgen
• Mündlicher oder schriftlicher fachkundiger Rat (Gutachten) bezüglich der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalles oder der gerichtlichen Auseinandersetzung
• Unternehmensgründungen, wie Joint Ventures, Konsortien und gewöhnliche Kapitalgesellschaften
• Abwicklung von Fusionen und Übernahmen
• Finanzierungsberatung
• Investmentberatung für ausländische natürliche und juristische Personen
• Beantragung und Abwicklung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Streitschlichtung
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Streitbeilegung. Wie bereits bekannt, müssen Streitigkeiten nicht immer im Wege einer „Gerichtsverhandlung“, die eine richterliche Entscheidung erfordern, gelöst werden. Es sind Alternativlösungen vorhanden, die es ermöglichen einen Streitfall auch außergerichtlich beizulegen. In diesem Rahmen sind das Schiedsverfahren und die Mediation zu nennen, die zu den gängigen Methoden gehören.
Das Schiedsverfahren ist eine außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits, das an die Stelle eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht durch bindendes Urteil tritt. Das aus einem oder mehreren Schiedsrichtern bestehende Schiedsorgan muss unparteiisch und unabhängig sein. Demgegenüber basiert die Mediation auf einen gemeinschaftlichen Umgang und ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem beide Parteien mithilfe eines Mediatoren freiwillig eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Bei arbeitsrecht- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist nunmehr der Einsatz der Mediation zwingend erforderlich. Darüber hinaus wird das Anwendungsgebiet immer mehr erweitert. Neben der Vertretung unserer Klienten sowohl beim Schiedsgerichts-, als auch beim Mediationsverfahren, bietet unsere Kanzlei auch Leistungen in Zusammenhang mit den Schiedsgerichten und Mediation.